13.10.2019

Der Vollzeit-Arbeiter ist der Dumme

Die meisten Menschen wollen arbeiten. Doch viele wären über eine kürzere Arbeitszeit froh. Weniger Arbeit bedeutet mehr Zeit - für die Familie, für Hobbys, für ehrenamtliches Engagement, für sich selbst. Arbeitgeber und Gewerkschaften tragen dem Wunsch nach mehr freier Zeit zunehmend Rechnung. In der Metall- und Elektroindustrie, bei Post oder Bahn bieten die Tarifverträge die Möglichkeit, die Zahl der Arbeitsstunden zu reduzieren oder Tariferhöhungen in Freizeit umzuwandeln.

Von diesen Möglichkeiten wird rege Gebrauch gemacht. Dabei nehmen die Arbeitnehmer in Kauf, dass ihnen am Monatsende weniger Gehalt überwiesen wird. Manchem ist mehr Freizeit das wert. Andere nehmen das eher zähneknirschend in Kauf, weil die Betreuung von Kindern oder die Pflege von Eltern ihnen wichtiger ist als ein höheres Haushalteinkommens.

Weniger Arbeit = weniger Abgaben

Wer freiwillig weniger arbeitet als die in seiner Branche üblichen 38 oder 35 Stunden, der spart auch Geld. Denn Arbeitnehmern werden rund 20 Prozent ihres Gehalts an Beiträgen zur Renten-, Kranken- Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen - jedenfalls bis zur Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 6.700 (Osten: 6.150) Euro bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung und rund 4500 Euro bei der Kranken- und Pflegeversicherung. Sinkt also das Bruttoeinkommen wegen der aus Sicht der Arbeitnehmer verbesserten „Work-Life-Balance“, entgehen den Sozialkassen Beitragseinnahmen.

Was der für mehr Freizeit optierende Beschäftigte heute spart, kostet ihn freilich Rentenpunkte und führt später zu niedrigeren Altersbezügen. Das ist bei entsprechend hohen Rentenansprüchen die Privatangelegenheit der Betroffenen. Sollte jemand später aber in die Grundsicherung fallen, muss die Allgemeinheit das ausgleichen, was er wegen seines erhöhten Freizeitbedürfnisses weniger in die Rentenkasse eingezahlt hat. In diesem Fall werden die Kosten der privaten Freizeitpräferenz an die Beitrags- und Steuerzahler weitergereicht.

Die Kosten werden vergesellschaftet

Noch gravierender fällt die Belastung der Krankenkassen durch den gestiegenen Freizeitdrang von Angestellten und Arbeitern aus. Wenn jemand nach der Arbeitszeitreduzierung 1000 Euro im Monat weniger verdient, sinkt sein Krankenkassenbeitrag; die Leistungen der Kasse bei Krankheit oder im Fall von Pflegebedürftigkeit werden aber nicht reduziert. Die Einnahmeausfälle müssen demnach von der Gesamtheit der Beitragszahler getragen werden, gegebenenfalls durch Beitragserhöhungen. Auch hier werden die Kosten des Deals „Freizeit statt Geld“ vergesellschaftet.

Die schönen neuen Möglichkeiten zur individuellen Verringerung der Arbeitszeit passen zu einer Gesellschaft, in der das Jammern über Überlastung und „burn out“ fast zum guten Ton gehört und in der Selbstverwirklichung groß geschrieben wird. Viele Tarifverträge und unzählige betriebliche Teilzeitmodelle erhöhen deshalb die Wahlmöglichkeiten der Beschäftigten. Ja, sie machen sie freier bei der Gestaltung ihres Lebens und erleichtern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Das alles ist im Grunde positiv. Zur ganzen Wahrheit gehört aber auch, dass die Arbeitszeit-Minimierer Trittbrettfahrer der übrigen Beschäftigten sind, die mit ihren höheren Beitragszahlungen die Sozialkassen liquide halten. Anders ausgedrückt: In der schönen neuen Teilzeit-Arbeitswelt ist der Vollzeit-Arbeiter der Dumme.

Veröffentlicht auf www.tichyseinblick.de am 11. Oktober 2019.


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