07.11.2021

Von Bafög auf 250.000 Euro im Jahr: Für Jungabgeordnete birgt das Geld eine Gefahr

Unter der Reichstagkuppel sitzen jetzt mehr junge Leute. 50 der 736 Parlamentarier sind unter 30; im alten Bundestag zählte diese Altersgruppe 33 Mitglieder des Bundestags (MdB). Mehr junge Leute können das politische Geschäft beleben. Doch ein wachsender Anteil junger MdBs kann auch zum Problem werden. Viele von ihnen studieren noch oder haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. Beim Ausscheiden aus dem Bundestag stehen sie beruflich vor dem Nichts.

Für das neue Parlament liegt noch keine detaillierte Statistik über die Alters- und Berufsstruktur vor. Aber in der Vergangenheit fielen laut amtlicher Statistik sieben bis zehn Prozent aller Abgeordneten in die Rubrik „ohne Berufsausübung, in Ausbildung oder ohne verwertbare Angaben“. Das dürften in dieser Legislaturperiode aufgrund der Verjüngung noch mehr sein. Die sechs jüngsten Abgeordneten – alle unter 25 Jahren – befinden sich alle noch im Studium. “Berufserfahrung“ hat nur einer – als Pressesprecher einer Fraktion.

10.000 Euro – ein lukratives Startgehalt

Außerhalb des Profisports und der Show-Branche gibt es für junge Leute ohne irgendeinen Abschluss und ohne jede Berufserfahrung – von Ferienjobs einmal abgesehen – kaum eine lukrativere Karriere als die eines Bundestagsabgeordneten. Die sogenannten Diäten betragen etwas mehr als 10.000 Euro im Monat. Dazu kommt eine steuerfreie (!) Aufwandspauschale von 4.600 Euro im Monat.

Hinzurechnen muss man zahlreiche Extras wie das sehr attraktive Ruhegehalt. Nach nur vier Jahren Parlamentszugehörigkeit stehen einem Ex-MdB nach Erreichen der Altersgrenze 1.000 Euro im Monat zu, nach acht Jahren das Doppelte. Das sind ansehnliche Beträge, zumal die Abgeordneten selbst keinen einzigen Euro für diesen „Pensionsanspruch“ zahlen müssen.

Als Polit-Neuling unter den oberen fünf Prozent

Rechnet man das alles zusammen, entsprechen die Abgeordnetenbezüge und sonstigen Vergünstigungen einem Jahresgehalt von 200.000 bis 250.000 Euro. Damit gehört jeder Jungparlamentarier zu den oberen fünf Prozent der Einkommensbezieher. Sie befinden sich damit einkommensmäßig auf einer Ebene mit Geschäftsführern mittelständischer Unternehmen oder leitenden Angestellten. Das dürften nur wenige andere Berufsanfänger schaffen.

Das Grundgesetz schreibt in Artikel 48 vor, dass Abgeordnete Anspruch auf eine „angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“ haben. Das macht auch Sinn. Denn wer sein Mandat ernst nimmt, muss in seinem bisherigen Beruf aussetzen oder als Freiberufler seine bisherige Tätigkeit einschränken. Für nicht wenige Abgeordnete ist die parlamentarische Tätigkeit kein Geschäft, für andere ein umso größeres.

Da drängt sich die Frage auf, wieso ein junger Abgeordneter ohne Beruf mit einem Managergehalt „entschädigt“ wird, wenn er bisher von Bafög oder einem Job als Zuarbeiter eines Politikers gelebt hat? Die wahren Wahlgewinner am 26. September waren folglich die jungen Männer und Frauen, die über Nacht in die Kategorie der Sehr-gut-Verdienenden aufgestiegen sind.

Plötzlich lernet Jung-MdB Özdemir etwas über Steuern

Dass es vielen, die vom Hörsaal in den Plenarsaal wechseln, an Lebenserfahrung mangelt, liegt auf der Hand. Wozu das führen kann, zeigt das Beispiel des Grünen Cem Özedmir. Der war 1994 mit 29 Jahren erstmals in den Bundestag eingezogen und gab die Diäten mit vollen Händen aus. Als ihm eines Tages klar wurde, dass man Einnahmen versteuern muss, geriet er finanziell in die Bredouille. Er ließ sich von einem dubiosen PR-Berater mit einem günstigen Kredit über 80.000 Euro helfen. Als das im Wahljahr 2002 bekannt wurde, stürzte er tief und musste unter parteiinternem Druck auf sein über die Liste gewonnenes Mandat verzichten. Die Grünen boten ihm dann bei der Europawahl 2004 eine zweite Chance, die er auch zu nutzen wusste.

„Ex-MdB“ ist keine auf dem Arbeitsmarkt stark nachgefragte Qualifikation

Wer direkt aus der Uni ins Parlament gelangt, dem sichern die Diäten nur bedingt die „Unabhängigkeit“, wie es im Artikel 48 des Grundgesetzes vorgesehen ist. Sollte so ein Abgeordneter nach acht Jahren wieder ausscheiden, hätte er es beruflich sehr schwer. „Ex-MdB“ ist jedenfalls keine auf dem Arbeitsmarkt stark nachgefragte Qualifikation. Ein solcher junger Ex-Politiker ist dann meistens auch noch ohne abgeschlossene Ausbildung, weil nur wenige es schaffen, parallel zum Mandat das begonnene Studium zu beenden. Dann wird die Suche nach einer angemessenen „Anschlussverwendung“ sehr schwierig. Vom Reiz der Politik wie vom Lockruf des Geldes angezogene Abgeordnete ohne Ausbildung und Beruf müssen nichts mehr fürchten, als bei der nächsten Wahl von der Partei nicht mehr aufgestellt oder vom Wähler nicht bestätigt zu werden. Das bedeutet, dass solche Fraktionsmitglieder aus der Sicht von Fraktionsführungen jeglicher Couleur pflegleichte Zeitgenossen sind. Wer kaum Aussicht auf eine andere, gut bezahlte Tätigkeit hat, wird im Zweifelsfall eher brav auf Partei- und Fraktionslinie agieren, statt wider den Stachel zu löcken. Wer will es sich schon mit denen verderben, die bei der Vergabe von Mandaten ein gewichtiges Wort mitzureden haben?

Eine gefährliche Verlockung

Bundestagsabgeordnete sind keineswegs überbezahlt, wenn man ihre Verantwortung und ihre Arbeitsbelastung berücksichtigt. Doch die hohen Bezüge sind auch eine gefährliche Verlockung – jedenfalls für sehr junge Parteiaktivisten ohne Ausbildung und Beruf.

Es gäbe einen Ausweg aus diesem Dilemma: Wenn jeder Abgeordnete monatlich das bekäme, was er im Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre verdient hat. Diese Regelung würde dem Begriff „Abgeordnetenentschädigung“ gerecht – eine Entschädigung für den Verdienstausfall während der Zeit im Parlament. Und für im Beruf bereits erfolgreiche 30-Jährige wäre das kein Nachteil, allenfalls für ewige Studenten.

(Veröffentlicht auf www.focus.de am 8. November 2021)


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