02.06.2021

Mehr Transparenz – aber nicht für alle MdBs

Anrüchige Maskengeschäfte und dubiose Deals mit dem autoritären Regime Aserbaidschans haben einige Abgeordnete von CDU und CSU ihr Mandat gekostet; ihren Ruf ohnehin. Zugleich haben diese Affären die GroKo-Parteien dazu gebracht, die Vorschriften für die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte von Volksvertretern deutlich zu verschärfen. Wer als Mitglied des Bundestags (MdB) in seinem angestammten Beruf als Anwalt oder Architekt weiterhin tätig ist, muss dem Bundestagspräsidenten melden, welche Einnahmen er daraus bezieht – genauer als bisher.

Dasselbe gilt für „Beratungs-, Vertretungs-, Gutachter- und publizistische Tätigkeiten“, sofern die Einkünfte höher als 1000 Euro im Monat oder 3000 Euro im Jahr sind. Ebenso muss anzeigen, wer in Vorständen, Aufsichtsräten, Beiräten oder ähnlichen Gremien tätig ist. Diese Einnahmen werden dann auf der Homepage des Bundestags in Form von zehn Stufen veröffentlicht: von Stufe 1 (1000 – 3.500 Euro) bis Stufe 10 (mehr als 250.000 Euro). Ebenfalls offengelegt werden müssen Beteiligungen an Firmen und die daraus resultierenden Einnahmen.

Nebeneinkünfte variieren stark 

„Mehr Transparenz“ lautete die Parole, die von den sozialdemokratischen Genossen besonders laut gerufen wurde. Bei denen meldet auch nur jeder fünfte MdB Nebeneinkünfte, während bei der CDU dies 32 Prozent und bei der CSU 46 Prozent tun. Bei der FDP gehen sogar 53 Prozent einer beruflichen Tätigkeit außerhalb des Parlaments nach. Aber diese Zahlen täuschen. Tatsächlich beziehen deutlich mehr Abgeordnete aus allen Fraktionen zusätzliche Einkünfte zu den Bundestagsdiäten von monatlich 10.083 Euro plus der steuerfreien Kostenpauschale von 4.561 Euro – und zwar vom Steuerzahler.

Es beginnt bei der Kanzlerin und den Ministern. Da liegt es auf der Hand, dass sie ein Gehalt beziehen; die Kanzlerin gut 25.000 Euro im Monat, ein Kabinettsmitglied 17.000 Euro. Dazu kommen in beiden Fällen die reduzierten Abgeordnetenbezüge und die ebenfalls reduzierte Kostenpauschale von zusammen mehr als 8.000 Euro. Viele parlamentarische Tätigkeiten sind ebenfalls mit zusätzlichen Zahlungen verbunden. Nur: Weder Kabinettsmitglieder noch Abgeordnete müssen diese Gelder veröffentlichen. Denn die Transparenzvorschrift „entfällt für die Tätigkeit als Mitglied der Bundesregierung, als Parlamentarischer Staatssekretär und als Staatsminister oder für parlamentarische Ämter und Funktionen.“

Wieviel also ein Parlamentarischer Staatssekretär – davon gibt es allein 35 – nach Hause trägt, steht nicht in den vom Bundestag publizierten „veröffentlichungspflichtigen Angaben“ der 709 Abgeordneten. Doch dieses Amt ist nicht schlecht dotiert. Die 35 Damen und Herren bekommen 12.627 Euro im Monat; einschließlich ihrer gekürzten Abgeordnetenbezüge sind es insgesamt 21.000 Euro. Die „Nebentätigkeit“ als Bundestagspräsident oder als einer seiner fünf Stellvertreter ist finanziell ebenfalls attraktiv: Der Präsident bekommt die doppelten Diäten, ein Stellvertreter die eineinhalbfachen.

Gehütet wie ein Staatsgeheimnis

Mehr als 80 Abgeordnete haben eine herausgehobene Position in den sechs Bundestagsfraktionen: als Vorsitzende, stellvertretende Vorsitzende, parlamentarische Geschäftsführer oder Justitiare. Diese Positionen sind mit zusätzlichen Einnahmen verbunden. Die Fraktionschefs erhalten in der Regel die doppelten Diäten, die anderen Funktionsträger Zulagen von 30, 50 oder 70 Prozent. Auch die Arbeitsgruppenvorsitzenden in den Fraktionen werden für ihren höheren Arbeitseinsatz entlohnt, mit zusätzlich 20 oder 30 Prozent.

Wer genau wieviel bekommt, wird in den Fraktionen wie ein Staatsgeheimnis gehütet. Da sollen keine Begehrlichkeiten geweckt und kein Neid geschürt werden. Bekannt ist: Im Jahr 2019 rechnete die CDU/CSU knapp 2 Millionen Euro und die SPD-Fraktion 1,2 Millionen Euro für „Leistungen an Fraktionsmitglieder für die Wahrnehmung besonderer Funktionen in der Fraktion“ beim Bundestagspräsidenten ab. Ebenfalls nicht veröffentlicht werden die Zulagen, die die Vorsitzenden der insgesamt 25 Bundestagsausschüsse bekommen.

Eine besondere Spezies sind die Beauftragten der Bundesregierung für besondere Aufgaben, darunter neun Abgeordnete aus den GroKo-Fraktionen. Die kümmern sich unter anderem um Menschenrechtspolitik, die Luft- und Raumfahrt, die maritime Wirtschaft oder Drogenfragen. Hier gibt es jährliche Zulagen im fünfstelligen Bereich.

Groteske Verzerrungen

Die geltenden Transparenzregeln führen zu grotesken Verzerrungen. Funktionsträger in Fraktionen und in der Regierung müssen ihre Zusatzeinnahmen nicht veröffentlichen, Parteifunktionäre aber sehr wohl. So geben Paul Ziemiak (CDU) und Lars Klingbeil (SPD) Nebeneinkünfte in Stufe 3 (bis 15.000 Euro/Monat) an – als Generalsekretäre ihrer Parteien. Gegenüber parlamentarischen Staatssekretären wirken sie damit als Großverdiener, obwohl sie das gar nicht sind.

Nun macht es zweifellos einen Unterschied, ob ein MdB einen „Nebenjob“ im parlamentarischen Betrieb und im Regierungsapparat hat, oder ob er auf der Gehaltsliste eines Verbandes oder eines Unternehmens steht. Die Gefahr einer fragwürdigen Verquickung von Mandat und Beruf ist in letzterem Fall ungleich größer. Schon deshalb spricht einiges dafür, dass solche Aktivitäten offengelegt werden müssen. Allerdings kann man von Abgeordneten nicht verlangen, die Namen ihrer Mandanten und die genauen Honorare etwa für anwaltliche Tätigkeiten offenzulegen. Das würde es vielen MdBs unmöglich machen, ihren angestammten Beruf wenigstens noch teilweise auszuüben.

Eine einfache Erklärung

Ein Parlamentarischer Staatssekretär, ein Regierungsbeauftragter oder ein stellvertretender Fraktionsvorsitzender ist aber nicht so unabhängig, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag. Diese Positionen sind attraktiv, nicht nur wegen der Vergütung, sondern auch wegen des damit verbundenen politischen Gewichts und anderer „Zutaten“ wie Dienstwagen mit Chauffeur, größeren Büros und mehr Mitarbeitern. Sie fördern das, was jede Regierung und jede Fraktionsführung besonders schätzen: absolute Zuverlässigkeit beim Abstimmungsverhalten. Ein langgedienter Abgeordneter bemerkt dazu, er habe noch nie den Fall erlebt, dass ein parlamentarischer Staatssekretär oder ein Regierungsbeauftragter anders abgestimmt habe, als „von oben“ gewünscht. Die Erklärung ist einfach: Anderenfalls wären er oder sie ihr Amt schnell los gewesen.

Mit den neuen Transparenzregeln hat die GroKo auf die Maskendeals und die Aserbaidschan-Affäre reagiert. Aber allzu viel Durchsichtigkeit war nicht gewünscht. Denn würden all die Funktionszulagen veröffentlicht, stellte sich heraus, dass wohl gut ein Drittel der Abgeordneten ihrer jeweiligen Fraktionsführung oder der Regierung zusätzliche Aufgaben und zusätzliche Einnahmen verdankt. Jeder im Berliner Politikbetrieb weiß das; nur öffentlich soll es nicht werden. Dabei beeinflusst die Abhängigkeit von Abgeordneten von ihrem Mandat und ihren Zusatzfunktionen deren Entscheidungen im Zweifelsfall stärker als eine Nebentätigkeit als Anwalt, Landwirt oder Unternehmensberater. Im Übrigen sind aus der Sicht von Fraktions- und Parteispitzen die Abgeordneten am pflegeleichtesten, die nie außerhalb der Politik tätig waren. Ihre wirtschaftliche Existenz hängt am Mandat – und damit auch am Wohlwollen derer, die in Fraktion und Partei das Sagen haben. Daran ändert auch keine Transparenzregel etwas.

(Veröffentlicht auf www.cicero.de am 2. Juni 2021)


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