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Presse
15.07.2007Klage gegen taz
Im Februar 2001 hatte die "taz" den früheren FAZ-Herausgeber Hugo Müller-Vogg mit dem Satz zitiert: "Rechts von mir ist nur noch die Wand." Müller-Vogg bestreitet, dies je gesagt zu haben. Mit dem Versuch, gegen die "taz" eine einstweilige Verfügung zu erwirken, scheiterte er aber vor dem Berliner Landgericht, weil die Veröffentlichung des strittigen Artikels schon mehr als ein Jahr zurückliegt. Nun geht Müller-Vogg ins Hauptsacheverfahren. Die Wochenzeitung "Freitag" und den Publizisten Lutz Hachmeister, die ihn mit demselben Satz zitierten, hat er bereits erfolgreich zur Abgabe von Unterlassungserklärungen aufgefordert.
Welt am Sonntag vom 15.Juli 2007 von Ulrike Simon
[Welt.de]
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