09.06.2022

Vater Staat in Spendierlaune: Wohlfahrtspolitik ohne Schuldenbremse?

Ja, ist denn schon wieder Weihnachten? Wann, wenn nicht jetzt, war diese Frage so berechtigt wie heute. Kurz vor Pfingsten hat die Ampel-Koalition ein zweites Entlastungspaket und die Ausweitung der Nettoverschuldung in diesem Jahr um 40 auf 139 Milliarden Euro beschlossen. Ob es der Heilige Geist war oder der Blick auf die für die SPD nicht gerade vorteilhaften Umfrageergebnisse, dass SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich schnell nachlegte? Am Pfingstmontag verkündete er, wegen steigender Energie- und Nahrungsmittelpreise brauche „insbesondere die Mitte der Gesellschaft“ noch weitere Entlastungen. Der grüne Landwirtschaftsminister Cem Özdemir brachte es auf den Punkt: „Nach dem Entlastungspaket ist vor dem Entlastungspaket.“

Nun wird niemand abstreiten wollen, dass die seit Dezember regierende SPD/Grüne/FDP-Koalition mit ungewöhnlich vielen und schwerwiegenden Herausforderungen zu kämpfen hat: die noch keineswegs überwundene Pandemie, die Notwendigkeit einer anderen Klimapolitik, galoppierende Energiepreise, eine seit Jahrzenten nicht mehr erlebte Inflationsrate von acht Prozent und nicht zuletzt die durch Russlands Überfall auf die Ukraine verursachten Folgen.

Schulden unter neuem Namen

Dies alles belastet die Menschen direkt, schwächt die Wirtschaft und erfordert Gegenmaßnahmen. Da ist der Staat gefordert. Folglich hat er die Schuldenbremse für das laufende Haushaltsjahr abermals ausgesetzt. Deshalb kann der Finanzminister knapp 140 Milliarden neue Schulden aufnehmen. Doch in Wirklichkeit werden noch viel höhere Kredite aufgenommen. In zwei Nebenhaushalten für die Klimapolitik und die Ausrüstung der Bundeswehr stecken 60 beziehungsweise 100 Milliarden Euro. Beides nennt sich „Sondervermögen“. Doch dieses „Vermögen“ besteht aus der Ermächtigung des Finanzministers, neue Schulden zu machen.

Folglich steigt die deutsche Staatsverschuldung derzeit von Rekord zu Rekord. Bund, Länder und Gemeinden sowie ihre Extrahaushalte waren Ende 2021 mit rund 2.320 Milliarden Euro verschuldet. Auf den Bund entfallen 67 Prozent, Tendenz steigend. Bundesfinanzminister Christian Lindner ist stolz darauf, dass die FDP die Wiedereinhaltung der Schuldenbremse von 2023 an durchgesetzt hat. Nach Angaben seines Ministeriums wird die Nettokreditaufnahme deshalb im nächsten Haushalt von derzeit 138,9 auf 7,3 Milliarden Euro sinken. Doch sind Zweifel angebracht, ob SPD und Grüne mitmachen, wenn Lindner bei den nächsten Etatberatungen auf die im Koalitionsvertrag festgehaltene Schuldenbegrenzung pocht.

Einstweilen regiert in Berlin das Prinzip Hoffnung. Der FDP-Finanzpolitiker Frank Schäffler ist geradezu euphorisch, was die Solidität der nächsten Bundeshaushalte angeht. „Ich freue mich schon jetzt, dass mit der Einhaltung der Schuldenbremse im nächsten Haushaltsjahr so mache Blütenträume im Nichts verschwinden werden,“ frohlockte er am Dienstag auf Twitter. Doch werden höchstwahrscheinlich auch im nächsten Jahr eine vierte Pandemiewelle und außenpolitische Turbulenzen den Ruf nach weiteren Ausgaben anschwellen lassen.

Fördern ohne Fordern

Natürlich freut sich kein Regierender über diese Gemengelage aus innen- wie außenpolitischen Herausforderungen. Doch drängt sich der Verdacht auf, Politiker von SPD und Grünen freuten sich klammheimlich, dass es eigentlich keiner großen Begründung für eine deutliche Ausweitung der Staatsausgaben und insbesondere Sozialleistungen bedürfe. Denn nichts möchte die SPD lieber loswerden als den Ruf, Erfinderin von Hartz IV zu sein. Die Grünen wiederum scheinen längst vergessen zu haben, dass sie es sich vor zwei Jahrzehnten als Erfolg angerechnet hatten, bei den insgesamt erfolgreichen Arbeitsmarkt- und Sozialreformen von Rot-Grün dabei gewesen zu sein.

Der Staat entlastet, federt ab, fördert wie kaum zuvor. Wahrscheinlich sind nicht einmal ausgewiesene Sozialexperten in der Lage, auswendig herunterzubeten, was der Staat in diesem Jahr so alles an Wohltaten verteilt hat, um vor allem die Preissteigerungen bei Energie und Lebensmitteln aufzufangen. Es begann im Februar unter anderem mit der Streichung der EEG-Zulage, einem einmaligen Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger, einer höheren Entfernungspauschale für Fernpendler. Viele Erleichterungen für Unternehmen aus den ersten Corona-Jahren wurden beibehalten.

Es folgten jetzt im Entlastungspaket II der befristete „Tankrabatt“, der bei den Autofahrern nur teilweise ankommt, eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro für steuerpflichtige Berufstätige, ein einmaliger Kinderbonus von 200 Euro je Kind, eine Einmalzahlung von 200 Euro für Hartz-IV-Bezieher oder das berühmte Neun-Euro-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr, mit dem der Bahn über Pfingsten die Grenzen ihrer ohnehin begrenzten Leistungsfähigkeit aufgezeigt wurden.

Offene Umverteilungspolitik

Die vielen Pauschalen sollen nicht nur soziale Härten abmildern, sondern auch zur Umverteilung beitragen. Der Kinderbonus und die Energiepreispauschale müssen versteuert werden, weshalb bei den Beziehern höherer Einkommen weniger ankommt. Vom „Tankrabatt“ beziehungsweise von dem, was die Mineralölkonzerne weitergeben, haben die Fahrer großer Autos mit hohem Spritverbrauch hingegen mehr als Pendler mit Kleinwagen. Konsequent ist das allenfalls insofern, als eben auch die FDP-Klientel nicht ganz leer ausgehen soll.

Das ist mit Sicherheit noch nicht alles, was die Ampel in einer Mischung aus Sozial- und Energiepolitik den Bürgern an Entlastungen bietet. Arbeitsminister Huberts Heil (SPD) will ein soziales Klimageld einführen, das nur bis zu einer Einkommensgrenze von 4000/8000 Euro im Monat (Ledige/Paare) gezahlt werden soll. Mit diesem Klimageld sollten eigentlich die höheren Staatseinnahmen durch eine höhere CO2-Bepreisung an alle Bürger zurückgegeben werden. Die SPD will aber auch hier zugleich noch Umverteilungspolitik betreiben.

Von der einmaligen Leistung zur Dauereinrichtung?

„Vater Staat“ ist in Spendierlaune. Dabei wird man den Verdacht nicht los, dass unter besonderen Umständen gewährte Leistungen oder Erleichterungen beim Bezug von Transfers zu Dauereinrichtungen werden sollen. Das beste Beispiel ist das Arbeitslosengeld II. Recht bald nach Ausbruch der Corona-Pandemie wurden die Voraussetzungen zum Bezug von Hartz IV gelockert: keine genaue Prüfung der Vermögensverhältnisse, Übernahme von Mietkosten durch das Amt, ganz gleich, wie groß oder wie teuer die Wohnung ist. Dies alles hat die Ampel nun bis zum 1. Juni nächsten Jahres verlängert. Zudem muss nicht mehr mit nennenswerten Sanktionen rechnen, wer Termine bei der Arbeitsagentur versäumt oder angebotene Jobs partout nicht annehmen will.

Damit nimmt die Ampel Abschied vom Grundprinzip des „Fördern und Fordern“, der Basis der Arbeitsmarktreformen im Rahmen der rot-grünen „Agenda 2010“. Der Grundgedanke lautete: Wer Leistungen auf Kosten der Steuer- und Beitragszahler erhält, muss auch eine Gegenleistung erbringen, nämlich sich ernsthaft um Arbeit bemühen, sich umschulen oder qualifizieren lassen. Damit ist unter Rot-Grün-Gelb Schluss: Die Finanziers des Sozialstaats, also der arbeitende Teil der Bevölkerung, hat zu zahlen. Die Begünstigten hingegen haben keinerlei Verpflichtung, sich um eine Verbesserung ihrer Lage zu bemühen.

Mitte nächsten Jahre ist aber nicht damit zu rechnen, dass die Bedingungen für den Bezug dieser Transferleistung wieder verschärft werden. Im Gegenteil: Bis dahin soll Hartz IV durch das neue „Bürgergeld“ ersetzt werden. Dessen Ausgestaltung lässt sich bereits heute voraussagen: höhere Leistungen unter erleichterten Bedingungen. Anders ausgedrückt: Noch höhere Förderung bei immer geringeren Forderungen an die Geförderten.

Rückbau zum Vollkasko-Versorgungsstaat

Obwohl die Freien Demokraten Teil dieser Koalition sind, vollzieht sich sozialpolitisch ein „roll back“. Der unter Rot-Grün reformierte und verschlankte Sozialstaat wird zurückgebaut zum Vollkasko-Versorgungsstaat der 1990er-Jahre. Dazu passt, dass das zentrale SPD-Wahlversprechen, den gesetzlichen Mindestlohn um 22 Prozent auf 12 Euro zu erhöhen, zum 1. Oktober umgesetzt wird.

Hier vollzieht sich ein grundlegender Paradigmenwechsel. Der Mindestlohn orientiert sich nicht mehr an der Entwicklung der Tariflöhne, also indirekt am Beitrag der Arbeitnehmer zur Wertschöpfung, sondern wird politisch festgelegt. So wird die Lohnpolitik zum integralen Bestandteil staatlicher Sozialpolitik. Die Kosten tragen überwiegend die Unternehmen, auch die öffentlichen. Sie werden sich in den Etats der Länder und Kommunen niederschlagen.

Die deutsche Staatsverschuldung steigt derzeit von Rekord zu Rekord. Hauptgrund sind die Folgen der Pandemie, aber auch versäumte Strukturreformen und Sparanstrengungen. Besonders bedenklich ist, dass der Koalition der Wille zu einer anderen Finanzpolitik fehlt. Offenkundig regiert hier zusammen, was nicht zusammen passt. Die Debatte wird dominiert von rot-grünen Vorschlägen und Forderungen für neue soziale Wohltaten, höhere Steuern und Gedankenspielen über verstärkte Staatseingriffe, nicht zuletzt auf dem Wohnungsmarkt. Die FDP versucht zwar zu bremsen, ist aber letztlich doch dabei, wenn der Staat so tut, als könne er all das finanziell ausgleichen, was das Leben – aus unterschiedlichsten Gründen – verteuert und erschwert.

Um auf die Vorfreude des Frank Schäffler auf einen nahezu schuldenfreien Bundeshaushalt 2023 zurückkommen: Ja, es könnte schon so kommen, dass die Schuldenbremse 2023 formal eingehalten wird. Aber das sagt über die tatsächliche Neuverschuldung gar nichts. Denn eines hat die Ampel ganz schnell gelernt: wie man neue Ausgaben in Nebenhaushalten versteckt und diese Schulden als „Sondervermögen“ etikettiert. Wie wär‘s mit einem „Sondervermögen gutes Leben“? Bei der Ampel scheint nichts unmöglich.

(Veröffentlicht auf www.cicero.de am 8. Juni 2022)


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