26.03.2018

Gehört mit dem Islam bald eine „Moscheesteuer“ zu Deutschland?

Bevor der neu gewählte Bundestag am 24.Oktober zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentrat, feierten bekennende Christen unter den 709 Parlamentariern in der Französischen Friedrichstadtkirche in Berlin einen ökumenischen Gottesdienst. Gestaltet wurde er von den Vertretern der Katholischen und Evangelischen Kirche bei Bundestag und Bundesregierung.

Ein Imam war nicht dabei, als die Volksvertreter um Gottes Segen für ihre Arbeit und unser Land beteten. Das könnte sich ja spätestens 2021 ändern. Falls sich die „Der Islam gehört zu Deutschland“-Fraktion unter Führung der christlich-demokratischen Kanzlerin politisch durchsetzt, müssten dann nicht auch Imame bei Ereignissen wie einem Gottesdienst zur Parlamentseröffnung dabei sein? Die Frage stellen, heißt, sie zu bejahen. Denn wer dazu gehört, kann nicht nach Belieben ausgeschlossen werden. Es kann deshalb nicht überraschen, dass der stramme „Merkelianer“ Armin Laschet bereits über eine Anerkennung des Islam als Religionsgemeinschaft nachdenkt - in einer Reihe mit den beiden großen christlichen Kirchen und den jüdischen Gemeinden.

Wenn der Satz, „der Islam gehört zu Deutschland“, mehr ist als eine Floskel mit Blick auf linke, grüne und gutmenschliche Wählerschichten, dann sollten wir uns klar darüber werden, was seine politische Umsetzung bedeutete. Wobei man getrost außer Acht lassen kann, dass es in der Bundesrepublik gar keine zentrale islamische Organisation gibt, die vergleichbar wäre mit den unter dem Dach der EKD vereinten lutherischen, unierten und reformierten Kirchen oder den 27 katholischen Bistümern und der Deutschen Bischofskonferenz. Wenn „der Islam“ zu Deutschland gehört, dann sind das eben die unzähligen Moscheevereine sowie verschiedene muslimische Dachverbände, von denen aber keiner für „den Islam“ sprechen kann. Aber die werden sich auch so Gehör zu verschaffen wissen.

Unabhängig von organisatorischen Fragen müsste einem Islam „als Teil Deutschlands“ wohl dieselben Rechte eingeräumt werden wie den als Körperschaften öffentlichen Rechts anerkannten beiden großen christlichen Kirchen, den Altkatholiken, den Freikirchen und den jüdischen Gemeinden. Anders formuliert: Der Islam würde dem Christentum und dem Judentum gleichgestellt. Daraus ergeben sich viele Fragen:

- Umfasst „der“ Islam alle Strömungen oder entscheidet die Bundesregierung je nach Grad der Radikalität, wer dazugehört?

- Bilden die Grundrechte die Trennlinie oder das Strafgesetzbuch?

- Muss Staat dann von den hier lebenden Muslimen eine „Moscheesteuer“ einziehen und abführen?

- Muss der Staat sich damit abfinden, dass die so finanzierten Moscheegemeinden auch politisch aktiv werden?

- Haben die Muslime dann das Recht, beispielsweise Repräsentanten in den ZDF-Fernsehrat oder WDR-Rundfunkrat zu entsenden, in denen bisher „nur“ Protestanten, Katholiken und Juden vertreten sind?

- Werden Vertreter der Muslime ganz selbstverständlich Gremien wie etwa dem Ethikrat angehören oder von Parlamentsausschüssen angehört?

- Werden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten regelmäßig muslimische Rituale wie das Freitagsgebet übertragen?

- Wird der Islam an unseren Schulen ein ordentliches Lehrfach (mit Ausnahme von Berlin und Bremen, wo es keinen Religionsunterricht gibt)? Dürfen dort nur von ihren religiösen Instanzen bestätigte Islam-Lehrer unterrichten?

- Dürfen künftig islamische Organisationen bestimmen, wer an unseren Hochschulen einen Lehrstuhl für Islam innehaben darf?

- Können Moscheegemeinden mit der gleichen Selbstverständlichkeit Moscheen errichten wie die Christen ihre Kirchen?

- Kann dann der Muezzin so oft und so laut zum Gebet rufen, wie er es für notwendig hält?

- Wird der Einfluss der türkischen Regierung - auf dem Umweg über die Moscheen und die islamischen Verbände - auf das Geschehen in Deutschland noch größer, als er bereits ist?

- Müssen dann Frauen mit Kopftuch als Lehrerinnen, Staatsanwältinnen und Richterinnen akzeptiert werden?

- Wird auch die Burka als „islamische Bekleidung“ in Schulen, Ämtern und Behörden akzeptiert?

- Muss in öffentlichen Schwimmbädern oder Sportstätten dem Wunsch muslimischer Frauen nach „männerfreien“ Räumen Rechnung getragen werden?

- Haben Schulen hinzunehmen, dass muslimische Mädchen nicht am Sportunterricht oder an Klassenfahrten teilnehmen?

- Müssen die Kommunen Bestattungen ohne Sarg erlauben und separate muslimische Friedhöfe bzw. Grabfelder anbieten?

- Wird die muslimische Betreuung in Krankenhäusern, Gefängnissen oder bei der Bundeswehr verpflichtend?

- Werden wir, müssen wir, dürfen wir wir noch ... ?

Es ist ja nicht zu übersehen: Die bei uns lebenden mehr als vier Millionen Muslime haben das Land bereits verändert. Auch deshalb, weil ein nicht unerheblicher Teil von ihnen jede Integration ablehnt. Aber noch wird Deutschland überwiegend geprägt von der christlichen wie der jüdischen Tradition und nicht zuletzt vom Erbe der Aufklärung. Falls der Islam von Staatswegen die Lizenz erhält, dieses Land mitzuprägen, wird die BRD zur MRD mutieren - zur Multikulti-Republik Deutschland. Es wird ein anderes Deutschland sein.

Veröffentlicht auf www.tichyseinblick.de vom 26. März 2018.


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