24.10.2020

Schuldzuweisungen helfen nicht gegen das Virus

Ausgerechnet das Berchtesgadener Land, ausgerechnet diese idyllische Landschaft, keineswegs bekannt für eine ausschweifende Partyszene und nicht gerade berüchtigt für türkische und arabische Clanhochzeiten, hat in der Rangliste der Corona-Hotspots Platz eins errungen. Wie konnte es nur dazu kommen? Ministerpräsident Markus Söder (CSU) war sich ganz schnell ganz sicher: „Ausgangspunkt war auch wieder eine entsprechende Party.“ Dem widersprach der örtliche Landrat, ein Parteifreund Söders: Eine einzelne Feier sei nicht die Ursache der Infektionswelle gewesen.

Dennoch steht plötzlich ein 50-jähriger Mann am Pranger, der mit 40 Gästen am 3. Oktober in einer Garage nachträglich seinen runden Geburtstag gefeiert hat. Doch der ist sich keiner Schuld bewusst: Er habe ein Hygienekonzept gehabt und sich an alle Auflagen gehalten. In der Tat: Private Feiern in dieser Größenordnung waren damals noch erlaubt. Ob tatsächlich den ganzen Abend über die Abstände eingehalten wurden, die Gäste auf Umarmungen verzichteten und sich nicht nähergekommen sind, weiß außer den Beteiligten niemand. Tatsache ist jedoch, dass der Gastgeber, seine Frau und deren beiden Kinder kurz darauf positiv auf das Virus getestet wurden. Aber kann diese Garagen-Party der alleinige Auslöser der Infektionswelle im ganzen Kreis gewesen sein? Der Landrat selbst spricht von einem „diffusen Infektionsgeschehen.“

Der Infektionsausbruch im Kreis Berchtesgaden ist Teil der zweiten Infektionswelle, die längst über das ganze Land hinwegrollt. Diese Welle bedroht nicht nur die Gesundheit und das Leben sehr vieler Menschen; sie bedroht ebenfalls viele wirtschaftliche Existenzen als Folge weiterer Einschränkungen. Diese Welle bedroht nicht zuletzt das gedeihliche Zusammenleben und das Miteinander in diesem Land, wenn Politiker, Medien und Bürger mit Schuldzuweisungen für lokale Pandemieausbrüche schnell bei der Hand sind und einzelne Personen oder Gruppen zu Tätern erklären.

Das heißt nicht, dass nicht kritisiert werden darf und muss, wenn durch laxen Umgang mit der AHA-Regel die Ausbreitung des Virus gefördert wird, wenn durch das bewusste Übertreten der für private Feiern geltenden Beschränkungen die Teilnehmer sich gegenseitig infizieren und die Ausbreitung des Virus befördern. Das gilt besonders für das Verhalten jener Zeitgenossen, die die Gefährlichkeit des Virus schlichtweg leugnen und demonstrativ auf Maske, Hygiene und Abstandhalten verzichten. Besonders unsolidarisch – ja asozial – führen sich die auf, die wilder feiern, als es der Epidemiologe erlaubt, und nicht einmal korrekte Kontaktdaten hinterlassen und so die Arbeit der Gesundheitsämter sabotieren. Allerdings lässt sich bei diesem tückischen Virus nicht ausschließen, dass es bei privaten Feiern oder Vereinstreffen zu Infektionen kommt, obwohl ein schlüssiges Hygienekonzept vorliegt und der Veranstalter auf dessen Einhaltung achtet. Das Leben steckt voller Risiken, die sich selbst bei größter Vorsicht niemals völlig ausschließen lassen – schon gar nicht in Zeiten von Corona. Der beste Schutz gegen ein Emporschnellen der Erkrankungen und Todesfälle ist der freiwillige Verzicht auf nicht dringend notwendige Begegnungen aller Art, beruflich wie privat. Nur weil etwas nicht verboten ist, ist es noch lange nicht sinnvoll.

Keine Regierung und keine Behörde ordnen Einschränkungen an, um den Menschen zu zeigen, wer hier das Sagen hat. Solche Unterstellungen sind schlichtweg unsinnig. Aber keine demokratische Regierung kann mit noch so strengen Regeln und noch so hohen Strafen die Menschen davon abhalten, sich selbst und andere in Gefahr zu bringen. Ganz abgesehen davon, dass Polizei und Ordnungsbehörden schlichtweg überfordert wären, wollten sie das Verhalten von 82 Millionen Menschen ständig kontrollieren.

Diese Pandemie ist eine Herausforderung für den Staat wie für jeden Einzelnen. Um sie zu bestehen, ist zweierlei notwendig: Die Einhaltung der von demokratischen Instanzen gesetzten Regeln und vernünftiges Verhalten der Bürger, auch jenseits von Verboten. Eine Atmosphäre gegenseitiger Beschuldigungen und des An-den-Pranger-Stellens tatsächlicher und vermeintlicher Schuldiger helfen dabei nicht.

Veröffentlicht auf www.focus.de am 22. Oktober 2020.


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