23.08.2018

LKA und Pegida — das geht gar nicht!

Man muss sie nicht mögen, die Pegida-Demonstranten von Dresden. Sie geben vor, die Werte des christlichen Abendlands verteidigen zu wollen. Dabei treten sie mit ihrem Hass auf politisch Andersdenkende, mit ihrem unverhohlenen Rassismus, mit ihrem übersteigerten Nationalismus und ihrer Verachtung für die parlamentarische Demokratie alles mit Füßen, was unser freiheitliches System ausmacht: Menschenrechte, Pluralismus, Minderheitenschutz und Toleranz.

Ja, man könnte gerne auf diese „Pegidisten“ verzichten. Aber ihr Tun ist, auch wenn es häufig abstößt, durch das Grundgesetz gedeckt. Die Meinungsfreiheit gilt auch für die, die andere Meinungen am liebsten unterdrücken würden. Die Demokratie muss das aushalten - und sie kann das auch.

Etwas anderes ist es, wenn sich Staatsdiener in ihrer Freizeit diesen Antidemokraten anschließen, wie das jetzt bei einem Angestellten des sächsischen Landeskriminalamts der Fall war. Der fiel auf, weil er ein Kamerateam des ZDF anpöbelte. Dabei offenbarte er ein seltsames Verständnis von Pressefreiheit. Seiner Meinung nach darf bei Demonstrationen nämlich nicht gefilmt werden; was für ein Unsinn!

Zweifellos hat ein LKA-Mitarbeiter wie jeder andere Bürger das Recht auf eine eigene politische Meinung. Die muss mit der seines Arbeitgebers nicht übereinstimmen. Dieser Mann ist zudem Angestellter, kein Beamter. Die besondere Treuepflicht der Beamten gegenüber ihrem Arbeitgeber gilt für ihn demnach nicht. Dennoch ist dieser LKA-Mann kein Angestellter wie ein Vermessungsingenieur oder ein Friedhofsgärtner. Als Mitarbeiter der Polizei gehört es zu seinen Pflichten, die freiheitliche Grundordnung gegen ihre Feinde zu verteidigen - gegebenenfalls auch gegen Pegida-Kämpfer, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

Aber kann jemand, der sich in seiner Freizeit mit den Gegnern dieser Republik gemein macht, im Dienst für Demokratie und Rechtsstaat eintreten? Nein, das kann er nicht. So wie ein koksender und kiffender Polizist als Drogenfahnder wohl fehl am Platz wäre - oder ein Befürworter der Pädophilie als Erzieher. Gut möglich, dass diesem LKA-Angestellten wegen seines rechtsradikalen Hobbys arbeitsrechtlich nicht beizukommen ist. Aber dann muss eben das Arbeitsrecht geändert werden. Der Staat braucht einen Polizeiapparat, der über jeden Zweifel an seiner demokratischen Gesinnung erhaben ist. Dieser sächsische Pegida-Wirrkopf ist es aber nicht.

Veröffentlicht auf www.focus.de am 23. August 2018.


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