08.11.2017

Für die Rente mit 63 gibt es keine vernünftige Begründung

Es war eines der ersten Reformvorhaben, das die Große Koalition 2014 umgesetzt hat: die Rente mit 63. Die Gewerkschaften hatten dies vehement gefordert, die SPD hat dieses Herzensanliegen ihrer wichtigen Wahlhelfer zur Voraussetzung für eine Regierungsbeteiligung gemacht, die CDU/CSU hat mitgemacht – mit der Mütterrente als Gegenleistung.

In der Union gibt es viele, die in einer Jamaika-Koalition diese Sonderregelung gerne wieder rückgängig machen wollen. Und das aus guten Gründen. Denn selten wurde so viel Geld – rund 3 Milliarden Euro im Jahr – für so wenig Begünstigte ausgegeben. Selten wurde so unverhohlen Klientelpolitik zugunsten einer kleinen Gruppe betrieben. Bei einem Durchschnittsverdiener, der zu den Begünstigten der Rente mit 63 zählt, bedeutet das insgesamt 30.000 Euro höhere Rentenbezüge als bei einer „Normalverrentung“ mit 65 und mehr Jahren. Wenn die Freien Demokraten durch eine Regierungsbeteiligung wirklich eine Trendwende erreichen wollen, dann könnten sie das hier beweisen.

Nutznießer der 63er-Regelung sind vor allem Facharbeiter der geburtenstarken Jahrgänge 1951 bis 1963, die gleich nach der Schule – damals noch mit 15 oder 16 Jahren – ihre Lehre begonnen, sich teilweise bis zum Meister hochgearbeitet haben und heute oft wichtige Positionen einnehmen, in der Fertigung wie in der Verwaltung. Diese Jahrgänge können dank ihrer Lebensleistung mit deutlich höheren Renten rechnen als ihre Söhne und Töchter, die diese Renten finanzieren müssen. Viele von ihnen haben zudem Anspruch auf Betriebsrenten. Warum aber soll diese Gruppe von Edelrentnern rentenpolitisch privilegiert werden? Dafür gibt es nur einen Grund: Diese Arbeitnehmer zählen zur Kernklientel der SPD. Wenn das nicht für ein Renten-Bonbon reicht, was dann?

Die geltende Regelung ist auch eine krasse Benachteiligung der Frauen, weil nur ganz wenige Arbeitnehmerinnen im Alter von 63 eine ununterbrochene 45 Jahre lange Erwerbsbiografie vorweisen können. Da schlägt sich nieder, dass für die meisten Frauen der entsprechenden Jahrgänge das Kinderkriegen verbunden war mit beruflichen Auszeiten, wenn sie sich nach der Heirat nicht gleich ganz auf die Familienarbeit konzentriert haben. Auch wenn gerade die Sozialdemokraten so lautstark für die „Gleichstellung der Frauen“ kämpfen – bei der Rente mit 63 waren und sind ihnen die Arbeitnehmerinnen gleichgültig.

Noch eine Ungerechtigkeit: Faktisch ausgeschlossen von der Rente mit 63 sind alle Berufe, die Abitur und eine drei- oder vierjährige schulische Ausbildung voraussetzen. Denn während Lehrjahre in Industrie und Handwerk bei der Rentenberechnung als Beitragsjahre mitgezählt werden, gilt das beispielsweise beim Besuch einer Fachhochschule nicht. Ein Nachteil zum Beispiel für Erzieher und Erzieherinnen, Krankenschwestern oder Pfleger, die häufig erst mit 20 ihre schulische Ausbildung beendet haben. Sie können die geforderten 45 Beitragsjahre im Alter von 63 nicht nachweisen. Auch hier sind in erster Linie Frauen benachteiligt. Offenbar wollte die SPD 2013 vor allem die Flagge als Interessenvertreter der männlichen Facharbeiter schwingen. Und die CDU machte in der Hoffnung mit, auf diese Weise ihr sozialpolitisches Image aufzupolieren.

Die Rente mit 63 ist nicht nur fatal, weil sie viel Geld kostet, zusammen mit der Mütterrente tendenziell die Rentenbeiträge ansteigen lässt, Rentenerhöhungen dämpft und die rückläufige Zahl der jüngeren Beitragszahler über Gebühr belastet. Sie ist auch arbeitsmarktpolitisch kontraproduktiv. In Zeiten eines eklatanten Facharbeitermangels prämiert es die Regierung, wenn erfahrene Mitarbeiter vorzeitig ihre Arbeitsplätze räumen. Seit Einführung der Neuregelung im Jahr 2014 bis September 2017 haben das mehr als 800.000 Beschäftigte getan, überwiegend qualifizierte Mitarbeiter. Ein beeindruckender GroKo-Beitrag zur Vergrößerung des Fachkräftemangels.

Wer schon Rente mit 63 bezieht, dem soll und kann dieses Privileg nicht mehr genommen werden. Aber es gibt keinen vernünftigen Grund, die Regelung beizubehalten. Denn es ist höchst unsozial, bestimmte Jahrgänge besonders zu privilegieren. Genau genommen wurden nur den Jahrgängen 1951 und 1952 zwei zusätzliche Jahre ungeschmälerten Rentenbezugs gegönnt. Aber auch die Jahrgänge 1953 bis 1963 bekommen eine Sonderregelung geschenkt. Ihnen gewährt die GroKo – allerdings mit einem jährlich um zwei Monate schrumpfenden Vorteil – auf Kosten der Beitragszahler ebenfalls mehr bezahlte Freizeit. Während das Renteneintrittsalter für „Normalos“ bis 2029 auf 67 steigt, erhöht es sich für diese Hätschelkinder von Schwarz-Rot schrittweise nur auf 65.

Nun gibt es tatsächlich Arbeitnehmer, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis 65 oder 67 durchhalten können. Sie stehen sich nach den gelten Vorschriften aber schlechter, denn die Erwerbsminderungsrente fällt deutlich niedriger aus als die Altersversorgung der privilegierten Edelrentner. Die neue Koalition sollte die Milliarden, die sie durch Abschaffung der Rente mit 63 spart, umschichten zugunsten der älteren Arbeitnehmer, die wirklich nicht mehr arbeiten können. Das wäre das Gegenteil der derzeitigen Klientelpolitik, nämlich sozial und gerecht.

Veröffentlicht auf www.tichyseinblick.de am 8. November 2017.


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