29.4.2002 | taz

alles hat ein ende

Prozessgeschichte

Es war nur eine kleine Meldung in der taz. Für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) war es ein großer Affront. Acht Prozesse hat sie seither gegen die taz geführt. Auch Focus-Online, Welt und die Nachrichtenagentur dpa wurden großzügig mit Unterlassungsaufforderungen bedacht. Stets wollte die FAZ die Verbreitung der Aussage verbieten, ihr langjähriger Mitherausgeber Hugo Müller-Vogg sei aus politischen Gründen von seinem Amt entbunden worden. Die taz unterzeichnete die Unterlassungserklärung nicht. Am 8. Februar 2001 entschied das Landgericht (LG) Hamburg dass die Klage der FAZ unbegründet sei, weil sie eine Beeinträchtigung ihres öffentlichen Ansehens durch die angegriffene Behauptung nicht dargelegt habe. Zu den Veröffentlichungen über die Vergangenheit Joschka Fischers, von Müller-Vogg einerseits und Frank Schirrmacher andererseits, meinte das Gericht: "Damit war dem interessierten Publikum jedenfalls deutlich geworden, dass zwei Herausgeber [...] unvereinbar gegeneinander stehende politische Positionen vertraten." Und weiter: "Welche nennenswerte Rolle soll es da für das Ansehen der FAZ noch gespielt haben, ob es sich hierbei (dem Rauswurf Müller-Voggs, d. Red.) um die Eskalation eben jener politischen Kontroverse oder um eine gänzlich andere handelte?" Am 3. November 2001 erschien in der taz unter dem Namen ihres Anwalts Johnny Eisenberg ein Bericht über den Verfahrensstand. Die FAZ erwirkte, diesmal vor dem LG Frankfurt, eine einstweilige Verfügung gegen Eisenberg. Das Oberlandesgericht (OLG) hob die Verfügung am 21. März 2002 auf. Wegen der Berichterstattung in der taz über die gegen sie laufenden Prozesse beantragte die FAZ mehrfach Strafen gegen die taz, zuletzt in Höhe von 10.000 Euro. Einer dieser Anträge wurde vom LG Frankfurt zurückgewiesen, auch diesen verfolgt die FAZ weiter. Von 8 Prozessen hat die FAZ jetzt 6 verloren. Die letzten beiden noch laufenden Verfahren wird sie nach heutigem Erkenntnisstand ebenfalls verlieren.

(taz)